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Die Strafverteidigung umfasst die Wahrnehmung der Interessen von Bürgern, denen eine Straftat zur Last gelegt wird und zwar in jedem Verfahrensstadium, also im Ermittlungsverfahren ggü. Staatsanwaltschaft und Polizei wie auch ggf. in der gerichtlichen Hauptverhandlung. Strafverteidiger können ohne örtliche Beschränkung vor allen Gerichten des Bundesgebietes auftreten und sowohl deutsche als auch ausländische Bürger verteidigen.