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Das Sozialrecht greift in alle Lebensbereiche ein. Es betrifft unmittelbar jeden Bürger.
Das Sozialversicherungsrecht regelt die breite Vorsorge für Wechselfälle des täglichen Lebens bei Alter, Tod, Invalidität, Krankheit und Arbeitsunfall. Das Recht der Arbeitsförderung betrifft die Verhinderung von Arbeitslosigkeit und die Versicherung und Fürsorge für Arbeitslose. Das Schwerbehinderten-, Renten-, Kinder-, Jugendhilfe-, Bundeserziehung- und Kindergeldrecht widmet sich den Ansprüchen der Benachteiligten, der Behinderten und Sozialhilfeempfänger.