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Schadensersatz ist der Ausgleich des einer Person entstandenen Schadens durch einen anderen. Die Pflicht zum Schadensersatz kann vertraglich vereinbart sein. Im übrigen beruht sie auf gesetzlichen Regelungen. In Betracht kommen hier vornehmlich Haftung für Sachbeschädigungen und andere unerlaubte Handlungen, sowie die Verletzung von vertraglichen Pflichten.