„Im Strafverfahren geht es doch nur um den Täter….“ hört man Opfer von Straftaten und ihre Angehörigen oftmals enttäuscht oder auch bitter sagen.
Richtig daran ist, dass im Strafverfahren Straftat und Schuld des Täters nach rechtsstaatlichen Maßstäben und Regelungen festgestellt werden müssen.
Es gibt allerdings, und dessen sind sich die Opfer einer Straftat in der Regel nicht bewusst, vielfältige gesetzliche Regelungen, die speziell dem Opferschutz dienen. Die Opferanwältin steht Ihnen bei in den belastenden Situationen der Aussage bei der Polizei und in der Gerichtsverhandlung, sie hilft Ihnen bei der Klärung der Fragen nach der Schadenswiedergutmachung, und nennt Ihnen Stellen, welche Ihnen über die rechtliche Beratung und Vertretung hinaus Hilfestellung leisten.
Auch wer die Kosten der Opferanwältin zu tragen hat, kann diese Ihnen erläutern.

