Jugendliche, d.h. junge Menschen zwischen 14 u. 18 Jahren, und größtenteils auch Heranwachsende, d.h. junge Menschen zwischen 18 und 21 Jahren, werden nach einem speziellen, die erziehungs- bzw. entwicklungsbedingt vorhandenen Defizite der jungen Rechtsbrecher berücksichtigenden Strafrecht abgeurteilt. Die Kenntnis der Besonderheiten dieses Strafrechts ist für eine effektive Verteidigung unerlässlich.

