Das Familienrecht ist das Rechtsgebiet, dass die Beziehungen zwischen (Ehe)partnern oder aber Eltern und Kindern regelt.
Hierzu gehören in erster Linie Scheidungen mit all ihren Folgen wir Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinn usw..
Aber auch was die Regelung und Beendigung nichtehelicher Lebensgemeinschaften betrifft, so gehören diese zum Familienrecht, wie natürlich auch Unterhaltsfragen und Umgangsrechte bei Getrenntleben.

